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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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(Anm.: Abs. 5 aufgehoben durch Art. 1 Z 59, BGBl. I Nr. 29/2018)Anmerkung, Absatz 5, aufgehoben durch Artikel eins, Ziffer 59,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 29 aus 2018,)
(Anm.: Abs. 5 aufgehoben durch Art. 1 Z 59, BGBl. I Nr. 29/2018)Anmerkung, Absatz 5, aufgehoben durch Artikel eins, Ziffer 59,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 29 aus 2018,)