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Wird jemanden kein solcher Erbtheileiner Person nicht ein Erbteil, der sich auf den ganzen Nachlaßdie ganze Verlassenschaft bezieht;, sondern nur eine einzelnebestimmte Sache, Eineeine oder mehrere Sachen von gewissereiner Gattung; eine Summe;, ein Betrag oder ein Recht zugedacht;, so heißtist das Zugedachte, obschon dessen Werth den größten Theilauch wenn sein Wert einen erheblichen Teil der Verlassenschaft ausmacht, ein Vermächtniß (Legat)Vermächtnis. Diejenige Person, und derjenige, demder es hinterlassen wordenwurde, ist nicht als ein Erbe, sondern nur als ein Vermächtnißnehmer (Legatar) zu betrachtenVermächtnisnehmer.
Wird jemanden kein solcher Erbtheileiner Person nicht ein Erbteil, der sich auf den ganzen Nachlaßdie ganze Verlassenschaft bezieht;, sondern nur eine einzelnebestimmte Sache, Eineeine oder mehrere Sachen von gewissereiner Gattung; eine Summe;, ein Betrag oder ein Recht zugedacht;, so heißtist das Zugedachte, obschon dessen Werth den größten Theilauch wenn sein Wert einen erheblichen Teil der Verlassenschaft ausmacht, ein Vermächtniß (Legat)Vermächtnis. Diejenige Person, und derjenige, demder es hinterlassen wordenwurde, ist nicht als ein Erbe, sondern nur als ein Vermächtnißnehmer (Legatar) zu betrachtenVermächtnisnehmer.