§ 547 ABGB

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

DerMit der Einantwortung folgt der Erbe stellt, sobald erder Rechtsposition der Verlassenschaft nach; dasselbe gilt mit Übergabebeschluss für die Erbschaft angenommen hat, in Rücksicht auf dieselbeAneignung durch den Erblasser vor. Beyde werden in Beziehung auf einen Dritten für Eine Person gehalten. Vor der Annahme des Erben wird die Verlassenschaft so betrachtet, als wenn sie noch von dem Verstorbenen besessen würdeBund.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.1812 bis 31.12.2016

DerMit der Einantwortung folgt der Erbe stellt, sobald erder Rechtsposition der Verlassenschaft nach; dasselbe gilt mit Übergabebeschluss für die Erbschaft angenommen hat, in Rücksicht auf dieselbeAneignung durch den Erblasser vor. Beyde werden in Beziehung auf einen Dritten für Eine Person gehalten. Vor der Annahme des Erben wird die Verlassenschaft so betrachtet, als wenn sie noch von dem Verstorbenen besessen würdeBund.