§ 571 ABGB

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

ZeigtWenn sich zeigt, daßdass der Verstorbene die bedachte Person, oder die vermachtezugewendete Sache nur unrichtig benannt, oder beschrieben wordenhat, so ist die Verfügung gültig.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.1812 bis 31.12.2016

ZeigtWenn sich zeigt, daßdass der Verstorbene die bedachte Person, oder die vermachtezugewendete Sache nur unrichtig benannt, oder beschrieben wordenhat, so ist die Verfügung gültig.