§ 583 ABGB

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

In der Regel gilt einEine letztwillige Verfügung kann weiters vor zwei Notaren oder vor einem Notar und derselbe Aufsatz nur für Einen Erblasserzwei Zeugen schriftlich oder mündlich errichtet werden. Die Ausnahme in Rücksicht der Ehegatten ist in dem Hauptstücke von den Ehe-Pacten enthalten§§ 67 und 70 bis 75 Notariatsordnung sind anzuwenden.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.1812 bis 31.12.2016

In der Regel gilt einEine letztwillige Verfügung kann weiters vor zwei Notaren oder vor einem Notar und derselbe Aufsatz nur für Einen Erblasserzwei Zeugen schriftlich oder mündlich errichtet werden. Die Ausnahme in Rücksicht der Ehegatten ist in dem Hauptstücke von den Ehe-Pacten enthalten§§ 67 und 70 bis 75 Notariatsordnung sind anzuwenden.