§ 601 ABGB Formungültige letztwillige Verfügungen

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

Wenn der Erblasser Eines der hier vorgeschriebenen, undWurde bei Errichtung einer letztwilligen Verfügung eine zwingende Formvorschrift nicht ausdrücklich der bloßen Vorsicht überlassenen Erfordernisse nicht beobachtet hat;eingehalten, so ist die letzte Willenserklärungletztwillige Verfügung ungültig.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.1812 bis 31.12.2016

Wenn der Erblasser Eines der hier vorgeschriebenen, undWurde bei Errichtung einer letztwilligen Verfügung eine zwingende Formvorschrift nicht ausdrücklich der bloßen Vorsicht überlassenen Erfordernisse nicht beobachtet hat;eingehalten, so ist die letzte Willenserklärungletztwillige Verfügung ungültig.