§ 612 ABGB

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

Sind es nichtdie Nacherben im Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung noch keine Zeitgenossen des Verfügenden, sondern solche Nacherben,so ist die zur Zeit des errichteten Testamentes noch nicht geboren sind; so kann sich die fideicommissarische Substitution in RücksichtNacherbschaft bei Geld und anderen beweglichen Sachen auf Geldsummenzwei Nacherbfälle, und andere beweglichebei unbeweglichen Sachen bis auf den zweyten Grad erstrecken. In Ansehung unbeweglicher Güter gilt sie nur auf den ersten Grad; doch wird bey Bestimmung der Grade nur derjenige Nacherbe gezählt, welcher zum Besitze der Erbschaft gelangt isteinen Nacherbfall beschränkt.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.1812 bis 31.12.2016

Sind es nichtdie Nacherben im Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung noch keine Zeitgenossen des Verfügenden, sondern solche Nacherben,so ist die zur Zeit des errichteten Testamentes noch nicht geboren sind; so kann sich die fideicommissarische Substitution in RücksichtNacherbschaft bei Geld und anderen beweglichen Sachen auf Geldsummenzwei Nacherbfälle, und andere beweglichebei unbeweglichen Sachen bis auf den zweyten Grad erstrecken. In Ansehung unbeweglicher Güter gilt sie nur auf den ersten Grad; doch wird bey Bestimmung der Grade nur derjenige Nacherbe gezählt, welcher zum Besitze der Erbschaft gelangt isteinen Nacherbfall beschränkt.