§ 614 ABGB Auslegung einer Ersatz- oder Nacherbschaft

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

Ist eine Substitution zweifelhaftErsatz- oder Nacherbschaft undeutlich ausgedrückt, so ist sie auf eine solche Art auszulegen, wodurchdass die FreyheitFreiheit des Erben, über das EigenthumEigentum zu verfügen, am mindestenwenigsten eingeschränkt wird. Dies gilt auch für die Frage, ob überhaupt eine Ersatz- oder Nacherbschaft angeordnet wurde.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.1812 bis 31.12.2016

Ist eine Substitution zweifelhaftErsatz- oder Nacherbschaft undeutlich ausgedrückt, so ist sie auf eine solche Art auszulegen, wodurchdass die FreyheitFreiheit des Erben, über das EigenthumEigentum zu verfügen, am mindestenwenigsten eingeschränkt wird. Dies gilt auch für die Frage, ob überhaupt eine Ersatz- oder Nacherbschaft angeordnet wurde.