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Legende:
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Ein LegatarVermächtnisnehmer kann sich von der vollständigen Erfüllung des ihm aufgetragenen weiternweiteren Vermächtnisses aus dem Grundenicht mit der Begründung befreien, daßdass es den WerthWert des ihm zugedachten Legats übersteige, nicht entschlagenVermächtnisses übersteigt. Nimmt er aber das LegatVermächtnis nicht an;, so mußmuss derjenige, dem es zufällt, den Auftrag übernehmen,das Untervermächtnis erfüllen oder das ihm zugefallene VermächtnißVermächtnis dem darauf gewiesenen Vermächtnißnehmer überlassenUntervermächtnisnehmer herausgeben.
Ein LegatarVermächtnisnehmer kann sich von der vollständigen Erfüllung des ihm aufgetragenen weiternweiteren Vermächtnisses aus dem Grundenicht mit der Begründung befreien, daßdass es den WerthWert des ihm zugedachten Legats übersteige, nicht entschlagenVermächtnisses übersteigt. Nimmt er aber das LegatVermächtnis nicht an;, so mußmuss derjenige, dem es zufällt, den Auftrag übernehmen,das Untervermächtnis erfüllen oder das ihm zugefallene VermächtnißVermächtnis dem darauf gewiesenen Vermächtnißnehmer überlassenUntervermächtnisnehmer herausgeben.