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Unter Mobilien (Meublen)den Möbeln oder der Einrichtung werden nur die zum anständigen Gebrauchegewöhnlichen Gebrauch der Wohnung;, unter Hausrath oder Einrichtung zugleichdem Hausrat die zur Führung der Haushaltungdes Haushalts erforderlichen GeräthschaftenSachen verstanden. Die WerkzeugeSachen zum Betriebe des Gewerbes sind, ohne eine deutlichere Erklärung darunterBetrieb eines Unternehmens fallen im Zweifel nicht begriffendarunter.
Unter Mobilien (Meublen)den Möbeln oder der Einrichtung werden nur die zum anständigen Gebrauchegewöhnlichen Gebrauch der Wohnung;, unter Hausrath oder Einrichtung zugleichdem Hausrat die zur Führung der Haushaltungdes Haushalts erforderlichen GeräthschaftenSachen verstanden. Die WerkzeugeSachen zum Betriebe des Gewerbes sind, ohne eine deutlichere Erklärung darunterBetrieb eines Unternehmens fallen im Zweifel nicht begriffendarunter.