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Unter dem Worte:Wort Kinder, werden, wenn der ErblasserVerstorbene die Kinder eines Andern bedenktanderen bedacht hat, nur diedessen Söhne und Töchter;, wenn er aber seine eigenen Kinder bedenktbedacht hat, auch die an deren Stelle tretenden Nachkömmlinge begriffenNachkommen verstanden, welche bey demdie beim Ableben des ErblassersVerstorbenen schon erzeugtgezeugt waren.
Unter dem Worte:Wort Kinder, werden, wenn der ErblasserVerstorbene die Kinder eines Andern bedenktanderen bedacht hat, nur diedessen Söhne und Töchter;, wenn er aber seine eigenen Kinder bedenktbedacht hat, auch die an deren Stelle tretenden Nachkömmlinge begriffenNachkommen verstanden, welche bey demdie beim Ableben des ErblassersVerstorbenen schon erzeugtgezeugt waren.