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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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Bei Nichtbestehen der Prüfung kann sie nach einer Frist, die die Kommission unter Berücksichtigung der bei der Prüfung zutage getretenen Wissenslücken festzusetzen hat und die nicht weniger als drei Monate, jedoch nicht mehr als ein Jahr betragen darf, wiederholt werden. Eine zweiteweitere Wiederholung der Prüfung ist frühestens nach einem Jahr seit der letzten Prüfung möglich. Eine weitere Wiederholung ist nicht zulässigDie Prüfung kann dreimal wiederholt werden.
Bei Nichtbestehen der Prüfung kann sie nach einer Frist, die die Kommission unter Berücksichtigung der bei der Prüfung zutage getretenen Wissenslücken festzusetzen hat und die nicht weniger als drei Monate, jedoch nicht mehr als ein Jahr betragen darf, wiederholt werden. Eine zweiteweitere Wiederholung der Prüfung ist frühestens nach einem Jahr seit der letzten Prüfung möglich. Eine weitere Wiederholung ist nicht zulässigDie Prüfung kann dreimal wiederholt werden.