§ 691 ABGB

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

Können nicht alle LegatareVermächtnisnehmer aus der Verlassenschafts-Masse befriedigetVerlassenschaft befriedigt werden;, so wird das LegatVermächtnis des UnterhaltesUnterhalts vor allen andernanderen entrichtet, und dem Legatar; diesem Vermächtnisnehmer gebührt der Unterhalt vonmit dem Tage des ErbanfallesErbfall.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.1812 bis 31.12.2016

Können nicht alle LegatareVermächtnisnehmer aus der Verlassenschafts-Masse befriedigetVerlassenschaft befriedigt werden;, so wird das LegatVermächtnis des UnterhaltesUnterhalts vor allen andernanderen entrichtet, und dem Legatar; diesem Vermächtnisnehmer gebührt der Unterhalt vonmit dem Tage des ErbanfallesErbfall.