§ 55 MBG (weggefallen)

Militärbefugnisgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
§ 55 MBG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.Paragraph 55,

Die Datenschutzkommission entscheidet nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen über Beschwerden wegen Verletzung von Rechten durch eine Datenverwendung entgegen den Bestimmungen

  1. 1.Ziffer einsdieses Bundesgesetzes und
  2. 2.Ziffer 2des Datenschutzgesetzes 2000.
Davon ausgenommen ist die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Datenermittlung durch die Ausübung von Befugnissen im Wachdienst nach den §§ 7 bis 14 nach diesem Bundesgesetz.Davon ausgenommen ist die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Datenermittlung durch die Ausübung von Befugnissen im Wachdienst nach den Paragraphen 7 bis 14 nach diesem Bundesgesetz.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.07.2001 bis 31.12.2013
§ 55 MBG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.Paragraph 55,

Die Datenschutzkommission entscheidet nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen über Beschwerden wegen Verletzung von Rechten durch eine Datenverwendung entgegen den Bestimmungen

  1. 1.Ziffer einsdieses Bundesgesetzes und
  2. 2.Ziffer 2des Datenschutzgesetzes 2000.
Davon ausgenommen ist die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Datenermittlung durch die Ausübung von Befugnissen im Wachdienst nach den §§ 7 bis 14 nach diesem Bundesgesetz.Davon ausgenommen ist die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Datenermittlung durch die Ausübung von Befugnissen im Wachdienst nach den Paragraphen 7 bis 14 nach diesem Bundesgesetz.

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