§ 704 ABGB (weggefallen)

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999
§ 704 ABGB seit 31.12.2016 weggefallen.Paragraph 704,

Ist es ungewiß, ob der Zeitpunct, auf welchen der Erblasser das zugedachte Recht einschränkt, kommen oder nicht kommen werde; so wird diese Einschränkung als eine Bedingung angesehen.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.1812 bis 31.12.2016
§ 704 ABGB seit 31.12.2016 weggefallen.Paragraph 704,

Ist es ungewiß, ob der Zeitpunct, auf welchen der Erblasser das zugedachte Recht einschränkt, kommen oder nicht kommen werde; so wird diese Einschränkung als eine Bedingung angesehen.