§ 716 ABGB

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

DerDie Erklärung in einem Testament oder Kodizill angehängte Beisatz:

daßeiner letztwilligen Verfügung, wonach jede spätere Anordnungletztwillige Verfügung überhaupt, oder dann unwirksam sein soll, wenn sie nicht mit einem bestimmten Merkmale bezeichnet istin einer besonderen Form errichtet oder besonders gekennzeichnet wird, null und nichtig sein solle, istgilt als nicht beigesetzt anzusehen.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.1917 bis 31.12.2016

DerDie Erklärung in einem Testament oder Kodizill angehängte Beisatz:

daßeiner letztwilligen Verfügung, wonach jede spätere Anordnungletztwillige Verfügung überhaupt, oder dann unwirksam sein soll, wenn sie nicht mit einem bestimmten Merkmale bezeichnet istin einer besonderen Form errichtet oder besonders gekennzeichnet wird, null und nichtig sein solle, istgilt als nicht beigesetzt anzusehen.