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Wer in seinem Testamenteseine letztwillige Verfügung zerstört, etwa indem er sie zerreißt, zerschneidet, verbrennt oder Codicille die Unterschrift durchschneidet; sie durchstreicht; oder, den ganzen Inhalt auslöschtdurchstreicht, vertilgt eswiderruft sie. Wenn von mehreren gleichlautenden Urkunden nur Eine vertilgt worden;eine zerstört wird, so kann manist daraus im Zweifel nicht auf keineneinen Widerruf der letztwilligen Verfügung zu schließen.
Wer in seinem Testamenteseine letztwillige Verfügung zerstört, etwa indem er sie zerreißt, zerschneidet, verbrennt oder Codicille die Unterschrift durchschneidet; sie durchstreicht; oder, den ganzen Inhalt auslöschtdurchstreicht, vertilgt eswiderruft sie. Wenn von mehreren gleichlautenden Urkunden nur Eine vertilgt worden;eine zerstört wird, so kann manist daraus im Zweifel nicht auf keineneinen Widerruf der letztwilligen Verfügung zu schließen.