§ 763 ABGB

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

Unter dem Nahmen Kinder werden nachSoweit der allgemeinen Regel (§. 42) auch Enkel und Urenkel; und unter dem Nahmen Aeltern alle Großältern begriffen. Es findet hier zwischen dem männlichen und weiblichen Geschlechte; zwischen ehelicher und unehelicher Geburt kein Unterschied Statt, sobald für diese Personen das Recht und die OrdnungPflichtteil durch eine Zuwendung oder Schenkung im Sinn der gesetzlichen Erbfolge eintreten würde§§ 780 und 781 nicht oder nicht voll gedeckt wird, kann der Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteil selbst oder dessen Ergänzung in Geld fordern.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.1812 bis 31.12.2016

Unter dem Nahmen Kinder werden nachSoweit der allgemeinen Regel (§. 42) auch Enkel und Urenkel; und unter dem Nahmen Aeltern alle Großältern begriffen. Es findet hier zwischen dem männlichen und weiblichen Geschlechte; zwischen ehelicher und unehelicher Geburt kein Unterschied Statt, sobald für diese Personen das Recht und die OrdnungPflichtteil durch eine Zuwendung oder Schenkung im Sinn der gesetzlichen Erbfolge eintreten würde§§ 780 und 781 nicht oder nicht voll gedeckt wird, kann der Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteil selbst oder dessen Ergänzung in Geld fordern.