§ 49a HGG 2001 (weggefallen)

Heeresgebührengesetz 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Auf einen Zeitsoldaten mit einem Verpflichtungszeitraum von mindestens einem Jahr sind die Bestimmungen des 5§ 49a HGG 2001 (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. Hauptstückes betreffend Familienunterhalt , Partnerunterhalt und Wohnkostenbeihilfe nicht anzuwenden.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.01.2010 bis 31.12.2013
Auf einen Zeitsoldaten mit einem Verpflichtungszeitraum von mindestens einem Jahr sind die Bestimmungen des 5§ 49a HGG 2001 (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. Hauptstückes betreffend Familienunterhalt , Partnerunterhalt und Wohnkostenbeihilfe nicht anzuwenden.

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