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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Ändern sich die Anspruchsgrundlagen für den gewährten Unterhaltsbeitrag, so ist dieser ab dem Tag dieser Änderung auf Antrag oder, sofern die Behörde hievon auf andere Weise Kenntnis erlangt, von Amts wegen neu zu bemessen oder zu entziehen. Wird ein Antrag auf Erhöhung des Unterhaltsbeitrages später als drei Monate nach einer entsprechenden Änderung der Anspruchsgrundlagen eingebracht oder erlangt die Behörde von einer solchen Änderung erst später als drei Monate danach Kenntnis, so beginnt der Anspruch auf den erhöhten Unterhaltsbeitrag erst mit dem der Antragstellung oder der Kenntnisnahme durch die Behörde nachfolgenden Monatsersten.
(3) Der Empfänger eines Unterhaltsbeitrages ist verpflichtet, dem Heerespersonalamt jede Änderung der für den Unterhaltsbeitrag maßgebenden Umstände binnen zwei Wochen nach Kenntnis mitzuteilen. Eine solche Mitteilung gilt als Antrag nach Abs. 2.
(4) Ein allfälliger Unterhaltsbeitrag ist dem ehemaligen Zeitsoldaten auf ein von ihm angegebenes Konto im Inland zu überweisen. Er hat die erforderlichen Angaben bei der Antragstellung bekannt zu geben.
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(2) Ändern sich die Anspruchsgrundlagen für den gewährten Unterhaltsbeitrag, so ist dieser ab dem Tag dieser Änderung auf Antrag oder, sofern die Behörde hievon auf andere Weise Kenntnis erlangt, von Amts wegen neu zu bemessen oder zu entziehen. Wird ein Antrag auf Erhöhung des Unterhaltsbeitrages später als drei Monate nach einer entsprechenden Änderung der Anspruchsgrundlagen eingebracht oder erlangt die Behörde von einer solchen Änderung erst später als drei Monate danach Kenntnis, so beginnt der Anspruch auf den erhöhten Unterhaltsbeitrag erst mit dem der Antragstellung oder der Kenntnisnahme durch die Behörde nachfolgenden Monatsersten.
(3) Der Empfänger eines Unterhaltsbeitrages ist verpflichtet, dem Heerespersonalamt jede Änderung der für den Unterhaltsbeitrag maßgebenden Umstände binnen zwei Wochen nach Kenntnis mitzuteilen. Eine solche Mitteilung gilt als Antrag nach Abs. 2.
(4) Ein allfälliger Unterhaltsbeitrag ist dem ehemaligen Zeitsoldaten auf ein von ihm angegebenes Konto im Inland zu überweisen. Er hat die erforderlichen Angaben bei der Antragstellung bekannt zu geben.