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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Treueprämie erhöht sich ab einer Gesamtdauer des Wehrdienstes als Zeitsoldat
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(3) Bei der Ermittlung der für den Anspruch auf die Treueprämie maßgeblichen Gesamtdauer sind alle Wehrdienstleistungen als Zeitsoldat zusammenzurechnen. Zeiten, in denen der Zeitsoldat die berufliche Bildung in Anspruch genommen hat, sind dabei nicht zu berücksichtigen. Für einen früheren Wehrdienst als Zeitsoldat ausbezahlte Treueprämien sind anzurechnen.
(2) Die Treueprämie erhöht sich ab einer Gesamtdauer des Wehrdienstes als Zeitsoldat
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(3) Bei der Ermittlung der für den Anspruch auf die Treueprämie maßgeblichen Gesamtdauer sind alle Wehrdienstleistungen als Zeitsoldat zusammenzurechnen. Zeiten, in denen der Zeitsoldat die berufliche Bildung in Anspruch genommen hat, sind dabei nicht zu berücksichtigen. Für einen früheren Wehrdienst als Zeitsoldat ausbezahlte Treueprämien sind anzurechnen.