§ 24 HebG (weggefallen)

Hebammengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.09.2013 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDie Ausbildung hat alle Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die für eine den wissenschaftlichen Erkenntnissen und Erfahrungen der Hebammenkunde entsprechende Ausübung des Hebammenberufes erforderlich sind.
  2. (2)Absatz 2Die Ausbildung umfaßt theoretischen Unterricht insbesondere auf nachstehend angeführten Gebieten:
    1. 1.Ziffer einsGrundbegriffe der medizinischen Biologie;
    2. 2.Ziffer 2Anatomie und Physiologie;
    3. 3.Ziffer 3Embryologie und Entwicklung des Fötus;
    4. 4.Ziffer 4Grundbegriffe der Pathologie;
    5. 5.Ziffer 5Grundbegriffe der Hygiene einschließlich Bakteriologie, Virologie und Parasitologie;
    6. 6.Ziffer 6Grundbegriffe der Biophysik, Biochemie und Radiologie;
    7. 7.Ziffer 7Grundzüge des Sanitäts-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrechts;
    8. 8.Ziffer 8Aufbau des Gesundheitswesens und Grundzüge der Sozialarbeit;
    9. 9.Ziffer 9Gesundheitsförderung und Gesundheitsvorsorge einschließlich Früherkennung von Krankheiten;
    10. 10.Ziffer 10Grundbegriffe der Soziologie, Sozialmedizin einschließlich Kommunikationstraining und Konfliktbewältigung;
    11. 11.Ziffer 11Psychologie und Pädagogik;
    12. 12.Ziffer 12Hebammenkunde einschließlich kulturelle Vergleiche, Ethik, Nottaufe;
    13. 13.Ziffer 13Pharmakologie einschließlich Analgesie und Anästhesie;
    14. 14.Ziffer 14Sexualerziehung und Familienplanung;
    15. 15.Ziffer 15Erste Hilfe;
    16. 16.Ziffer 16Fach-Englisch;
    17. 17.Ziffer 17Dokumentation und EDV;
    18. 18.Ziffer 18Krankenhausorganisation;
    19. 19.Ziffer 19Ernährungslehre und Diätetik unter besonderer Berücksichtigung der Ernährung der Frau, des Neugeborenen und des Säuglings;
    20. 20.Ziffer 20Instrumenten- und Gerätelehre;
    21. 21.Ziffer 21Vorbereitung auf die Geburt einschließlich Kenntnisse von Geburtshilfeinstrumenten und ihrer Verwendung;
    22. 22.Ziffer 22Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett;
    23. 23.Ziffer 23Pflege der Frau, des Neugeborenen und des Säuglings;
    24. 24.Ziffer 24Schwangerenberatung, Vorbereitung auf die Geburt und die Elternschaft;
    25. 25.Ziffer 25Gynäkologie und Geburtshilfe unter besonderer Berücksichtigung der Pathologie;
    26. 26.Ziffer 26Kinderheilkunde unter besonderer Berücksichtigung des Neugeborenen.
  3. (3)Absatz 3Die Ausbildung umfaßt praktischen Unterricht insbesondere auf nachstehend angeführten Gebieten:
    1. 1.Ziffer einsBeratung und Untersuchung von Schwangeren;
    2. 2.Ziffer 2Überwachung und Pflege von Gebärenden;
    3. 3.Ziffer 3Selbständige Durchführung von und Teilnahme an Geburten;
    4. 4.Ziffer 4Mithilfe an Steißgeburten;
    5. 5.Ziffer 5Durchführung des Dammschnitts und Einführung in das Vernähen der Wunde;
    6. 6.Ziffer 6Überwachung und Pflege von gefährdeten Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen;
    7. 7.Ziffer 7Untersuchung von Wöchnerinnen und gesunden Neugeborenen;
    8. 8.Ziffer 8Überwachung und Pflege von Wöchnerinnen und Neugeborenen einschließlich von Frühgeborenen, Spätgeborenen sowie von Untergewicht aufweisenden und kranken Neugeborenen;
    9. 9.Ziffer 9Pflege pathologischer Fälle auf dem Gebiet der Gynäkologie und Geburtshilfe, Krankheiten von Neugeborenen und Säuglingen;
    10. 10.Ziffer 10Einführung in die Pflege allgemeiner pathologischer Fälle in Medizin und Chirurgie.
§ 24 HebG (weggefallen) seit 27.09.2013 weggefallen.

Stand vor dem 26.09.2013

In Kraft vom 29.04.1994 bis 26.09.2013
  1. (1)Absatz einsDie Ausbildung hat alle Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die für eine den wissenschaftlichen Erkenntnissen und Erfahrungen der Hebammenkunde entsprechende Ausübung des Hebammenberufes erforderlich sind.
  2. (2)Absatz 2Die Ausbildung umfaßt theoretischen Unterricht insbesondere auf nachstehend angeführten Gebieten:
    1. 1.Ziffer einsGrundbegriffe der medizinischen Biologie;
    2. 2.Ziffer 2Anatomie und Physiologie;
    3. 3.Ziffer 3Embryologie und Entwicklung des Fötus;
    4. 4.Ziffer 4Grundbegriffe der Pathologie;
    5. 5.Ziffer 5Grundbegriffe der Hygiene einschließlich Bakteriologie, Virologie und Parasitologie;
    6. 6.Ziffer 6Grundbegriffe der Biophysik, Biochemie und Radiologie;
    7. 7.Ziffer 7Grundzüge des Sanitäts-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrechts;
    8. 8.Ziffer 8Aufbau des Gesundheitswesens und Grundzüge der Sozialarbeit;
    9. 9.Ziffer 9Gesundheitsförderung und Gesundheitsvorsorge einschließlich Früherkennung von Krankheiten;
    10. 10.Ziffer 10Grundbegriffe der Soziologie, Sozialmedizin einschließlich Kommunikationstraining und Konfliktbewältigung;
    11. 11.Ziffer 11Psychologie und Pädagogik;
    12. 12.Ziffer 12Hebammenkunde einschließlich kulturelle Vergleiche, Ethik, Nottaufe;
    13. 13.Ziffer 13Pharmakologie einschließlich Analgesie und Anästhesie;
    14. 14.Ziffer 14Sexualerziehung und Familienplanung;
    15. 15.Ziffer 15Erste Hilfe;
    16. 16.Ziffer 16Fach-Englisch;
    17. 17.Ziffer 17Dokumentation und EDV;
    18. 18.Ziffer 18Krankenhausorganisation;
    19. 19.Ziffer 19Ernährungslehre und Diätetik unter besonderer Berücksichtigung der Ernährung der Frau, des Neugeborenen und des Säuglings;
    20. 20.Ziffer 20Instrumenten- und Gerätelehre;
    21. 21.Ziffer 21Vorbereitung auf die Geburt einschließlich Kenntnisse von Geburtshilfeinstrumenten und ihrer Verwendung;
    22. 22.Ziffer 22Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett;
    23. 23.Ziffer 23Pflege der Frau, des Neugeborenen und des Säuglings;
    24. 24.Ziffer 24Schwangerenberatung, Vorbereitung auf die Geburt und die Elternschaft;
    25. 25.Ziffer 25Gynäkologie und Geburtshilfe unter besonderer Berücksichtigung der Pathologie;
    26. 26.Ziffer 26Kinderheilkunde unter besonderer Berücksichtigung des Neugeborenen.
  3. (3)Absatz 3Die Ausbildung umfaßt praktischen Unterricht insbesondere auf nachstehend angeführten Gebieten:
    1. 1.Ziffer einsBeratung und Untersuchung von Schwangeren;
    2. 2.Ziffer 2Überwachung und Pflege von Gebärenden;
    3. 3.Ziffer 3Selbständige Durchführung von und Teilnahme an Geburten;
    4. 4.Ziffer 4Mithilfe an Steißgeburten;
    5. 5.Ziffer 5Durchführung des Dammschnitts und Einführung in das Vernähen der Wunde;
    6. 6.Ziffer 6Überwachung und Pflege von gefährdeten Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen;
    7. 7.Ziffer 7Untersuchung von Wöchnerinnen und gesunden Neugeborenen;
    8. 8.Ziffer 8Überwachung und Pflege von Wöchnerinnen und Neugeborenen einschließlich von Frühgeborenen, Spätgeborenen sowie von Untergewicht aufweisenden und kranken Neugeborenen;
    9. 9.Ziffer 9Pflege pathologischer Fälle auf dem Gebiet der Gynäkologie und Geburtshilfe, Krankheiten von Neugeborenen und Säuglingen;
    10. 10.Ziffer 10Einführung in die Pflege allgemeiner pathologischer Fälle in Medizin und Chirurgie.
§ 24 HebG (weggefallen) seit 27.09.2013 weggefallen.

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