§ 23 HebG (weggefallen)

Hebammengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.09.2013 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDie Ausbildung zur Hebamme dauert drei Jahre. Für diplomiertes Krankenpflegepersonal dauert die Ausbildung zwei Jahre.
  2. (2)Absatz 2Die Ausbildung erfolgt an dafür eingerichteten Hebammenakademien.
§ 23 HebG (weggefallen) seit 27.09.2013 weggefallen.

Stand vor dem 26.09.2013

In Kraft vom 29.04.1994 bis 26.09.2013
  1. (1)Absatz einsDie Ausbildung zur Hebamme dauert drei Jahre. Für diplomiertes Krankenpflegepersonal dauert die Ausbildung zwei Jahre.
  2. (2)Absatz 2Die Ausbildung erfolgt an dafür eingerichteten Hebammenakademien.
§ 23 HebG (weggefallen) seit 27.09.2013 weggefallen.

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