Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) Fundstelle

Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.04.2017 bis 31.12.9999
  1. § 0 gültig von 12.07.2013 bis 25.04.2017 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 57/2017
  2. § 0 gültig von 16.01.2002 bis 11.07.2013
  3. § 0 gültig von 28.11.2001 bis 15.01.2002

Allgemeine Vorschriften

§ 1.

Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 2.

Begriffsbestimmungen

§ 3.

Grundlegende Anforderungen

§ 4.

Schnittstellen

§ 5.

Schnittstellen der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze

§ 6.

Harmonisierte Normen

Zweiter Abschnitt
Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung

§ 7.

Konformitätsbewertungsverfahren

§ 8.

Benannte Stellen

§ 9.

CE-Kennzeichnung

Dritter Abschnitt
In-Verkehr-Bringen und Inbetriebnahme

§ 10.

In-Verkehr-Bringen

§ 11.

Inbetriebnahme, Anschlussrecht und schädliche Störungen

§ 12.

Messen und Ausstellungen

Vierter Abschnitt
Behörden und Aufsichtsrechte

§ 13.

Behörden

§ 14.

Aufsicht

§ 14a.

Aufsichtsmaßnahmen

§ 14b.

Vorläufige Aufsichtsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr

§ 14c.

Zusammenarbeit mit ausländischen Verwaltungen

§ 14d.

Technische Prüfungen

§ 14e.

Sicherheitsanforderungen und Gefahr

§ 14f.

Ermächtigung zum internationalen Datenaustausch

§ 15.

Gebühren

Fünfter Abschnitt
Verwaltungsstrafbestimmungen

§ 16.

Verwaltungsstrafbestimmungen

Sechster Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 17.

Übergangsbestimmungen

§ 18.

Verweisungen

§ 19.

Verlautbarungen

§ 20.

Vollziehung

(Anm.:

§ 21. In-Kraft-Treten)

Verzeichnis der Anhänge

Anhang

I: Kennzeichnung der Geräte nach § 9 Absatz 1

Anhang

II: Modul A Interne Fertigungskontrolle

Anhang

III: Interne Fertigungskontrolle und spezifische Geräteprüfungen

Anhang

IV: Konstruktionsunterlagen

Anhang

V: Umfassende Qualitätssicherung

Anhang

VI: Geräteklassenkennung gemäß § 10 Absatz 3

Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) Fundstelle seit 26.04.2017 weggefallen.

Stand vor dem 25.04.2017

In Kraft vom 12.07.2013 bis 25.04.2017
  1. § 0 gültig von 12.07.2013 bis 25.04.2017 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 57/2017
  2. § 0 gültig von 16.01.2002 bis 11.07.2013
  3. § 0 gültig von 28.11.2001 bis 15.01.2002

Allgemeine Vorschriften

§ 1.

Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 2.

Begriffsbestimmungen

§ 3.

Grundlegende Anforderungen

§ 4.

Schnittstellen

§ 5.

Schnittstellen der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze

§ 6.

Harmonisierte Normen

Zweiter Abschnitt
Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung

§ 7.

Konformitätsbewertungsverfahren

§ 8.

Benannte Stellen

§ 9.

CE-Kennzeichnung

Dritter Abschnitt
In-Verkehr-Bringen und Inbetriebnahme

§ 10.

In-Verkehr-Bringen

§ 11.

Inbetriebnahme, Anschlussrecht und schädliche Störungen

§ 12.

Messen und Ausstellungen

Vierter Abschnitt
Behörden und Aufsichtsrechte

§ 13.

Behörden

§ 14.

Aufsicht

§ 14a.

Aufsichtsmaßnahmen

§ 14b.

Vorläufige Aufsichtsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr

§ 14c.

Zusammenarbeit mit ausländischen Verwaltungen

§ 14d.

Technische Prüfungen

§ 14e.

Sicherheitsanforderungen und Gefahr

§ 14f.

Ermächtigung zum internationalen Datenaustausch

§ 15.

Gebühren

Fünfter Abschnitt
Verwaltungsstrafbestimmungen

§ 16.

Verwaltungsstrafbestimmungen

Sechster Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 17.

Übergangsbestimmungen

§ 18.

Verweisungen

§ 19.

Verlautbarungen

§ 20.

Vollziehung

(Anm.:

§ 21. In-Kraft-Treten)

Verzeichnis der Anhänge

Anhang

I: Kennzeichnung der Geräte nach § 9 Absatz 1

Anhang

II: Modul A Interne Fertigungskontrolle

Anhang

III: Interne Fertigungskontrolle und spezifische Geräteprüfungen

Anhang

IV: Konstruktionsunterlagen

Anhang

V: Umfassende Qualitätssicherung

Anhang

VI: Geräteklassenkennung gemäß § 10 Absatz 3

Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) Fundstelle seit 26.04.2017 weggefallen.

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