Anl. 3 FTEG (weggefallen)

Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.04.2017 bis 31.12.9999
Interne Fertigungskontrolle und spezifische Geräteprüfungen 1)

Dieser Anhang entspricht Anhang II mit folgenden Zusatzanforderungen:

Jeder Gerätetyp ist vom Hersteller oder in seinem Auftrag allen wesentlichen Funktestreihen zu unterziehenAnl. Für die Festlegung der als wesentlich geltenden Testreihen ist eine benannte Stelle seiner Wahl zuständig, es sei denn, die Testreihen sind in den harmonisierten Normen festgelegt. Die benannte Stelle trägt früheren Entscheidungen, die von benannten Stellen gemeinsam getroffen wurden, gebührend Rechnung.

Der Hersteller, der Bevollmächtigte oder der Einführer erklärt, dass die Tests durchgeführt wurden und dass das Gerät die grundlegenden Anforderungen erfüllt, und bringt die Kennnummer der benannten Stelle während des Fertigungsprozesses an.

__________________________

13 FTEG (weggefallen) Anhang auf der Grundlage des Moduls A mit zusätzlichen, sektorspezifischen Anforderungenseit 26.04.2017 weggefallen.

Stand vor dem 25.04.2017

In Kraft vom 12.07.2013 bis 25.04.2017
Interne Fertigungskontrolle und spezifische Geräteprüfungen 1)

Dieser Anhang entspricht Anhang II mit folgenden Zusatzanforderungen:

Jeder Gerätetyp ist vom Hersteller oder in seinem Auftrag allen wesentlichen Funktestreihen zu unterziehenAnl. Für die Festlegung der als wesentlich geltenden Testreihen ist eine benannte Stelle seiner Wahl zuständig, es sei denn, die Testreihen sind in den harmonisierten Normen festgelegt. Die benannte Stelle trägt früheren Entscheidungen, die von benannten Stellen gemeinsam getroffen wurden, gebührend Rechnung.

Der Hersteller, der Bevollmächtigte oder der Einführer erklärt, dass die Tests durchgeführt wurden und dass das Gerät die grundlegenden Anforderungen erfüllt, und bringt die Kennnummer der benannten Stelle während des Fertigungsprozesses an.

__________________________

13 FTEG (weggefallen) Anhang auf der Grundlage des Moduls A mit zusätzlichen, sektorspezifischen Anforderungenseit 26.04.2017 weggefallen.

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