§ 12 FTEG (weggefallen)

Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.04.2017 bis 31.12.9999
Diesem Gesetz nicht entsprechende Geräte dürfen auf Messen, Ausstellungen und Vorführungen nur ausgestellt werden, wenn ein sichtbares Schild deutlich darauf hinweist, dass sie erst auf dem Markt bereitgestellt oder in Betrieb genommen werden dürfen, wenn sie diesem Gesetz entsprechen§ 12 FTEG (weggefallen) seit 26.04.2017 weggefallen.

Stand vor dem 25.04.2017

In Kraft vom 12.07.2013 bis 25.04.2017
Diesem Gesetz nicht entsprechende Geräte dürfen auf Messen, Ausstellungen und Vorführungen nur ausgestellt werden, wenn ein sichtbares Schild deutlich darauf hinweist, dass sie erst auf dem Markt bereitgestellt oder in Betrieb genommen werden dürfen, wenn sie diesem Gesetz entsprechen§ 12 FTEG (weggefallen) seit 26.04.2017 weggefallen.

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