§ 16 EU-FinStrVG (weggefallen)

EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.12.2014 bis 31.12.9999
Dieses Bundesgesetz schließt die Anwendung von bilateralen oder multilateralen Übereinkünften oder Vereinbarungen zwischen der Republik Österreich und anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht aus, sofern sie die Möglichkeit bieten, über die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes hinauszugehen und zu einer weiteren Vereinfachung oder Erleichterung der Verfahren zur Vollstreckung von Geldstrafen oder Geldbußen beizutragen§ 16 EU-FinStrVG (weggefallen) seit 30.12.2014 weggefallen.

Stand vor dem 29.12.2014

In Kraft vom 26.03.2009 bis 29.12.2014
Dieses Bundesgesetz schließt die Anwendung von bilateralen oder multilateralen Übereinkünften oder Vereinbarungen zwischen der Republik Österreich und anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht aus, sofern sie die Möglichkeit bieten, über die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes hinauszugehen und zu einer weiteren Vereinfachung oder Erleichterung der Verfahren zur Vollstreckung von Geldstrafen oder Geldbußen beizutragen§ 16 EU-FinStrVG (weggefallen) seit 30.12.2014 weggefallen.

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