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§ 9 § 34 EnFGist auch auf die im § 8 des Elektrizitätsförderungsgesetzes 1969, BGBl. Nr. 19/1970, genannten Unternehmen anzuwenden seit 31.12.2018 weggefallen. Paragraph 9, ist auch auf die im Paragraph 8, des Elektrizitätsförderungsgesetzes 1969, Bundesgesetzblatt Nr. 19 aus 1970,, genannten Unternehmen anzuwenden.
§ 9 § 34 EnFGist auch auf die im § 8 des Elektrizitätsförderungsgesetzes 1969, BGBl. Nr. 19/1970, genannten Unternehmen anzuwenden seit 31.12.2018 weggefallen. Paragraph 9, ist auch auf die im Paragraph 8, des Elektrizitätsförderungsgesetzes 1969, Bundesgesetzblatt Nr. 19 aus 1970,, genannten Unternehmen anzuwenden.