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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
§ 5 Abs. 1 § 19 EnFGgilt sinngemäß für Gasversorgungsunternehmen seit 31.12.2018 weggefallen. Paragraph 5, Absatz eins, gilt sinngemäß für Gasversorgungsunternehmen.
§ 5 Abs. 1 § 19 EnFGgilt sinngemäß für Gasversorgungsunternehmen seit 31.12.2018 weggefallen. Paragraph 5, Absatz eins, gilt sinngemäß für Gasversorgungsunternehmen.