§ 14 EnFG (weggefallen)

Energieförderungsgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
§ 5 Abs. 1 § 14 EnFGgilt sinngemäß für Fernwärmeversorgungsunternehmen seit 31.12.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.08.1994 bis 31.12.2018
§ 5 Abs. 1 § 14 EnFGgilt sinngemäß für Fernwärmeversorgungsunternehmen seit 31.12.2018 weggefallen.

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