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Die GesellschaftenBei Aufträgen gemäß § 3 Abs. 1 § 9 Abs. 1 haben bei der Vergabe von Aufträgen das Bundesvergabegesetz 2006, BGBl. I Nr. 17/2006, anzuwenden. Dies gilt nicht für Aufträge der Bundestheater-Holding GmbH und der Bühnengesellschaften4 erster Satz, an die Theaterservice GmbH bis 31gilt § 10 Z 7 des Bundesvergabegesetzes 2006, BGBl. I Nr. 17/2006. August 2004 und für Aufträge derDie Theaterservice GmbH ab dem 1. September 2004hat bei Aufträgen an Dritte das Bundesvergabegesetz 2006 anzuwenden.
Die GesellschaftenBei Aufträgen gemäß § 3 Abs. 1 § 9 Abs. 1 haben bei der Vergabe von Aufträgen das Bundesvergabegesetz 2006, BGBl. I Nr. 17/2006, anzuwenden. Dies gilt nicht für Aufträge der Bundestheater-Holding GmbH und der Bühnengesellschaften4 erster Satz, an die Theaterservice GmbH bis 31gilt § 10 Z 7 des Bundesvergabegesetzes 2006, BGBl. I Nr. 17/2006. August 2004 und für Aufträge derDie Theaterservice GmbH ab dem 1. September 2004hat bei Aufträgen an Dritte das Bundesvergabegesetz 2006 anzuwenden.