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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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(Anm.: Abs. 1 durch Art. 2 § 2 Abs. 2 Z 28, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt) Anmerkung, Absatz eins, durch Artikel 2, Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 28,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,, als nicht mehr geltend festgestellt)
(Anm.: Abs. 1 durch Art. 2 § 2 Abs. 2 Z 28, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt) Anmerkung, Absatz eins, durch Artikel 2, Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 28,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,, als nicht mehr geltend festgestellt)