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Die nach diesem Bundesgesetz abgehaltenen Wahlen (1Besetzungen) Der Finanzausschuß und dessen Vorsitzender sind vom Vorstandstehen unter dem Schutz der Bundeskammer oderBestimmungen der Landeskammer zu bestellen§§ 262 bis 268 des Strafgesetzbuches, BGBl. Nr. 60/1974. Die Anzahlnach diesem Bundesgesetz abgehaltenen Wahlen (Besetzungen) stehen unter dem Schutz der MitgliederBestimmungen der Ausschüsse ist in der Geschäftsordnung festzusetzenParagraphen 262 bis 268 des Strafgesetzbuches, Bundesgesetzblatt Nr. 60 aus 1974,.
Die nach diesem Bundesgesetz abgehaltenen Wahlen (1Besetzungen) Der Finanzausschuß und dessen Vorsitzender sind vom Vorstandstehen unter dem Schutz der Bundeskammer oderBestimmungen der Landeskammer zu bestellen§§ 262 bis 268 des Strafgesetzbuches, BGBl. Nr. 60/1974. Die Anzahlnach diesem Bundesgesetz abgehaltenen Wahlen (Besetzungen) stehen unter dem Schutz der MitgliederBestimmungen der Ausschüsse ist in der Geschäftsordnung festzusetzenParagraphen 262 bis 268 des Strafgesetzbuches, Bundesgesetzblatt Nr. 60 aus 1974,.