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Schusswaffen der Kategorie C sind alle Schusswaffen mit gezogenem Lauf, die weder unter den 3nicht der Kategorie A oder B angehören, sowie alle Schusswaffen, die nach dem 8. noch unter den 4April 2016 gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 zur Festlegung gemeinsamer Leitlinien über Deaktivierungsstandards und -techniken, die gewährleisten, dass Feuerwaffen bei der Deaktivierung endgültig unbrauchbar gemacht werden, ABl. Abschnitt dieses Bundesgesetzes fallenNr. L 333 vom 19.12.2015 S. 62, deaktiviert worden sind.
Schusswaffen der Kategorie C sind alle Schusswaffen mit gezogenem Lauf, die weder unter den 3nicht der Kategorie A oder B angehören, sowie alle Schusswaffen, die nach dem 8. noch unter den 4April 2016 gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 zur Festlegung gemeinsamer Leitlinien über Deaktivierungsstandards und -techniken, die gewährleisten, dass Feuerwaffen bei der Deaktivierung endgültig unbrauchbar gemacht werden, ABl. Abschnitt dieses Bundesgesetzes fallenNr. L 333 vom 19.12.2015 S. 62, deaktiviert worden sind.