§ 4a TNRSG (weggefallen)

Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.05.2016 bis 31.12.9999
Zigarettenpackungen müssen die Angabe des durchschnittlichen Gehalts an Kondensat-(Teer-§ 4a TNRSG (weggefallen), Nikotin- und Kohlenmonoxid im Rauch einer Zigarette der betreffenden Sorte aufweisen seit 20.05.2016 weggefallen.

Stand vor dem 19.05.2016

In Kraft vom 12.08.2008 bis 19.05.2016
Zigarettenpackungen müssen die Angabe des durchschnittlichen Gehalts an Kondensat-(Teer-§ 4a TNRSG (weggefallen), Nikotin- und Kohlenmonoxid im Rauch einer Zigarette der betreffenden Sorte aufweisen seit 20.05.2016 weggefallen.

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