§ 13 ADBG 2007 (weggefallen)

Anti-Doping-Bundesgesetz 2007

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999
Bei Kadertrainings und -lehrgängen gilt § 12 mit der Abweichung, dass die Dopingkontrolle beim Trainer, sonstigem Betreuungspersonal oder beim betroffenen Sportler anzukündigen ist§ 13 ADBG 2007 seit 31.12.2020 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 01.07.2007 bis 31.12.2020
Bei Kadertrainings und -lehrgängen gilt § 12 mit der Abweichung, dass die Dopingkontrolle beim Trainer, sonstigem Betreuungspersonal oder beim betroffenen Sportler anzukündigen ist§ 13 ADBG 2007 seit 31.12.2020 weggefallen.

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