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Die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung hat der Bundesministerin/dem Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport innerhalb eines Monats nach Ablauf eines Quartals über die Einhaltung der Anti-Doping-Regelungen durch die Sportorganisationen zu berichten und außerdem jährlich bis Ende März einen Tätigkeitsbericht über das vorangegangene Kalenderjahr zu übermitteln ADBG 2007 seit 31.12.2020 weggefallen. Im Tätigkeitsbericht sind gegliedert nach Bundes-Sportfachverband, Sportarten und Sportsparten, jedenfalls anzuführen:
Personenbezogene Daten gemäß Z 1, 2 und 4 sind zu anonymisieren. Die Bundesministerin/der Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport hat diesen Bericht dem Nationalrat vorzulegen.Personenbezogene Daten gemäß Ziffer eins,, 2 und 4 sind zu anonymisieren. Die Bundesministerin/der Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport hat diesen Bericht dem Nationalrat vorzulegen.
Die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung hat der Bundesministerin/dem Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport innerhalb eines Monats nach Ablauf eines Quartals über die Einhaltung der Anti-Doping-Regelungen durch die Sportorganisationen zu berichten und außerdem jährlich bis Ende März einen Tätigkeitsbericht über das vorangegangene Kalenderjahr zu übermitteln ADBG 2007 seit 31.12.2020 weggefallen. Im Tätigkeitsbericht sind gegliedert nach Bundes-Sportfachverband, Sportarten und Sportsparten, jedenfalls anzuführen:
Personenbezogene Daten gemäß Z 1, 2 und 4 sind zu anonymisieren. Die Bundesministerin/der Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport hat diesen Bericht dem Nationalrat vorzulegen.Personenbezogene Daten gemäß Ziffer eins,, 2 und 4 sind zu anonymisieren. Die Bundesministerin/der Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport hat diesen Bericht dem Nationalrat vorzulegen.