§ 3 GDBV (weggefallen)

Grundstücksdatenbankverordnung 1999

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.02.2009 bis 31.12.9999
§ 3. § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 48/2002§ 3 GDBV tritt mit 1(weggefallen) seit 28.02.2009 weggefallen. Jänner 2002 in Kraft.

Stand vor dem 27.02.2009

In Kraft vom 01.02.2002 bis 27.02.2009
§ 3. § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 48/2002§ 3 GDBV tritt mit 1(weggefallen) seit 28.02.2009 weggefallen. Jänner 2002 in Kraft.

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