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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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Gebühr für je zehn angefangene Datenzeilen
alphanumerische Daten sowie Auszüge aus der Digitalen
Katastralmappe (DKM) ................................ 0,28 Euro
DKM Vektordaten ..................................... 1,27 Euro
(2) Von der Übermittlungs- und Verrechnungsstelle
Bundesrechenzentrum GmbH ist die Gebühr auf Grund der
Verrechnungsvorgabe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
an den Bund zu entrichten. Bei diesem Zugang ist abweichend von
Abs. 1 bei Übermittlung von alphanumerischen Daten an Körperschaften
öffentlichen Rechts folgender Gebührenansatz zu verwenden:
Gebühr pro Abfrage (Transaktion) .................... 1,09 Euro
(3) Die Übermittlungs- und Verrechnungsstellen können einen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit genehmigten angemessenen Zuschlag für die eigene Tätigkeit den Endbenutzern in Rechnung stellen.
Gebühr für je zehn angefangene Datenzeilen
alphanumerische Daten sowie Auszüge aus der Digitalen
Katastralmappe (DKM) ................................ 0,28 Euro
DKM Vektordaten ..................................... 1,27 Euro
(2) Von der Übermittlungs- und Verrechnungsstelle
Bundesrechenzentrum GmbH ist die Gebühr auf Grund der
Verrechnungsvorgabe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
an den Bund zu entrichten. Bei diesem Zugang ist abweichend von
Abs. 1 bei Übermittlung von alphanumerischen Daten an Körperschaften
öffentlichen Rechts folgender Gebührenansatz zu verwenden:
Gebühr pro Abfrage (Transaktion) .................... 1,09 Euro
(3) Die Übermittlungs- und Verrechnungsstellen können einen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit genehmigten angemessenen Zuschlag für die eigene Tätigkeit den Endbenutzern in Rechnung stellen.