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Änderung
BGBl. I Nr. 111/2010 (NR: GP XXIV RV 981 AB 1026 S. 90. BR: 8437 AB 8439 S. 792.)
[CELEX-Nr Fundstelle seit 01.04.2011 weggefallen.: 32010L0012]
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 4 Abs. 1 letzter Satz und der Anmerkung 17 zur Tarifpost 10 des Gerichtsgebührengesetzes, BGBl. Nr. 501/1984, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I Nr. 140/1997, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Änderung
BGBl. I Nr. 111/2010 (NR: GP XXIV RV 981 AB 1026 S. 90. BR: 8437 AB 8439 S. 792.)
[CELEX-Nr Fundstelle seit 01.04.2011 weggefallen.: 32010L0012]
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 4 Abs. 1 letzter Satz und der Anmerkung 17 zur Tarifpost 10 des Gerichtsgebührengesetzes, BGBl. Nr. 501/1984, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I Nr. 140/1997, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet: