§ 1 FdbV (weggefallen)

Firmenbuchdatenbankverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2011 bis 31.12.9999
(1) Für Firmenbuchabfragen nach § 34 Abs. 1 FBG§ 1 FdbV (Einzelabfragenweggefallen) sind von den mit dem Zugang zur Firmenbuchdatenbank beauftragten Übermittlungs- und Verrechnungsstellen folgende Gebühren an den Bund zu entrichten:

Euro

1seit 01.04.2011 weggefallen. Aktueller Firmenbuchauszug ............................. 2,40

2. Aktueller Firmenbuchauszug mit historischen

(gelöschten) Daten ..................................... 4,00

3. Aktueller Firmenbuchauszug mit

Gewerberegister-Daten .................................. 3,00

4. Aktueller Firmenbuchauszug mit historischen

(gelöschten) Daten und Gewerberegister-Daten ........... 4,30

5. Kurzinformation (Teilauszug mit Firma, Sitz,

Geschäftsanschrift und Rechtsform) ..................... 0,70

6. Teilauszug eingeschränkt auf maximal zwei

Personen oder alphabetische Personenliste .............. 0,70

7. European Business Register-Standardauszug .............. 0,70

8. Ergebnis einer Firmensuche mit Einschränkungen auf

Handelsgericht, Rechtsform, Rechtseigenschaft oder

Sitz oder Ergebnis einer Personensuche ................. 0,70

9. Ergebnis einer bundesweiten Firmensuche ohne

Einschränkung .......................................... 2,00

10. a) Ergebnis der Suche nach Veränderungen von

Rechtsträgern je ausgewiesener Firmenbuchnummer ..... 0,10

b) Ergebnis der besonderen Suche nach solchen

Veränderungen von Rechtsträgern, die nur in der

Vorlage eines Jahresabschlusses (oder eines

offenzulegenden Auszugs aus der Bilanz samt Anhang

nach § 278 Abs. 1 UGB) bestehen (spezifische

Veränderungssuche), je ausgewiesener

Firmenbuchnummer .................................... 0,10

11. a) Urkunden in der Urkundensammlung .................... 0,70

b) Ergebnis der Suche nach Urkunden (Urkundenliste) je

ausgewiesener Firmenbuchnummer ...................... 0,10

c) Ergebnis der Suche nach Jahresabschlüssen (oder

offenzulegenden Auszügen aus der Bilanz samt Anhang

nach § 278 Abs. 1 UGB) je ausgewiesener

Firmenbuchnummer (Jahresabschluss-Suche) ........... 0,10

12. Im Zweig Firmeninformation

a) Personenliste mit Verknüpfungen ..................... 0,70

b) Funktionenübersicht je Person mit Verknüpfungen ..... 0,70

c) Firmeninformation mit Verknüpfungen ................. 1,60

d) Firmenliste mit Verknüpfungen ....................... 2,00

(2) Für Abfragen durch den Bund, die öffentlich-rechtlichen Fonds, deren Abgang der Bund zu decken hat, die im jeweiligen Bundesfinanzgesetz bezeichneten Monopol- und Bundesbetriebe, die Länder, die Gemeinden, die Sozialhilfeverbände sowie durch Körperschaften öffentlichen Rechts im Wege der Bundesrechenzentrum Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die Hälfte der gemäß Abs. 1 jeweils anfallenden Gebühr zu entrichten.

Stand vor dem 31.03.2011

In Kraft vom 01.04.2009 bis 31.03.2011
(1) Für Firmenbuchabfragen nach § 34 Abs. 1 FBG§ 1 FdbV (Einzelabfragenweggefallen) sind von den mit dem Zugang zur Firmenbuchdatenbank beauftragten Übermittlungs- und Verrechnungsstellen folgende Gebühren an den Bund zu entrichten:

Euro

1seit 01.04.2011 weggefallen. Aktueller Firmenbuchauszug ............................. 2,40

2. Aktueller Firmenbuchauszug mit historischen

(gelöschten) Daten ..................................... 4,00

3. Aktueller Firmenbuchauszug mit

Gewerberegister-Daten .................................. 3,00

4. Aktueller Firmenbuchauszug mit historischen

(gelöschten) Daten und Gewerberegister-Daten ........... 4,30

5. Kurzinformation (Teilauszug mit Firma, Sitz,

Geschäftsanschrift und Rechtsform) ..................... 0,70

6. Teilauszug eingeschränkt auf maximal zwei

Personen oder alphabetische Personenliste .............. 0,70

7. European Business Register-Standardauszug .............. 0,70

8. Ergebnis einer Firmensuche mit Einschränkungen auf

Handelsgericht, Rechtsform, Rechtseigenschaft oder

Sitz oder Ergebnis einer Personensuche ................. 0,70

9. Ergebnis einer bundesweiten Firmensuche ohne

Einschränkung .......................................... 2,00

10. a) Ergebnis der Suche nach Veränderungen von

Rechtsträgern je ausgewiesener Firmenbuchnummer ..... 0,10

b) Ergebnis der besonderen Suche nach solchen

Veränderungen von Rechtsträgern, die nur in der

Vorlage eines Jahresabschlusses (oder eines

offenzulegenden Auszugs aus der Bilanz samt Anhang

nach § 278 Abs. 1 UGB) bestehen (spezifische

Veränderungssuche), je ausgewiesener

Firmenbuchnummer .................................... 0,10

11. a) Urkunden in der Urkundensammlung .................... 0,70

b) Ergebnis der Suche nach Urkunden (Urkundenliste) je

ausgewiesener Firmenbuchnummer ...................... 0,10

c) Ergebnis der Suche nach Jahresabschlüssen (oder

offenzulegenden Auszügen aus der Bilanz samt Anhang

nach § 278 Abs. 1 UGB) je ausgewiesener

Firmenbuchnummer (Jahresabschluss-Suche) ........... 0,10

12. Im Zweig Firmeninformation

a) Personenliste mit Verknüpfungen ..................... 0,70

b) Funktionenübersicht je Person mit Verknüpfungen ..... 0,70

c) Firmeninformation mit Verknüpfungen ................. 1,60

d) Firmenliste mit Verknüpfungen ....................... 2,00

(2) Für Abfragen durch den Bund, die öffentlich-rechtlichen Fonds, deren Abgang der Bund zu decken hat, die im jeweiligen Bundesfinanzgesetz bezeichneten Monopol- und Bundesbetriebe, die Länder, die Gemeinden, die Sozialhilfeverbände sowie durch Körperschaften öffentlichen Rechts im Wege der Bundesrechenzentrum Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die Hälfte der gemäß Abs. 1 jeweils anfallenden Gebühr zu entrichten.

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