§ 18 EU-VStVG Inkrafttreten

EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.02.2013 bis 31.12.9999

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. März 2008 in Kraft. Auf Übertretungen, die vor diesem Datum begangen wurden, ist dieses Gesetz jedoch nicht anzuwenden.

(2) § 2 Z 8 und 9, § 5 Abs. 2 Z 1, 9, 10, 11, 12 und 13, § 5 Abs. 4, § 7, § 8, § 14 Abs. 1, § 15 Abs. 2 Z 1 und Buchstabe h Z 3 der Anlage 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 33/2013 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes in Kraft.

Stand vor dem 13.02.2013

In Kraft vom 01.03.2008 bis 13.02.2013

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. März 2008 in Kraft. Auf Übertretungen, die vor diesem Datum begangen wurden, ist dieses Gesetz jedoch nicht anzuwenden.

(2) § 2 Z 8 und 9, § 5 Abs. 2 Z 1, 9, 10, 11, 12 und 13, § 5 Abs. 4, § 7, § 8, § 14 Abs. 1, § 15 Abs. 2 Z 1 und Buchstabe h Z 3 der Anlage 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 33/2013 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes in Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten