§ 123a EisbG (weggefallen)

Eisenbahngesetz 1957

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.12.2011 bis 31.12.9999
Die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH hat für die Erfassung aller in Betrieb genommenen, unter den 8§ 123a EisbG (weggefallen) seit 28.12.2011 weggefallen. Teil fallenden Schienenfahrzeuge ein Einstellungsregister zu errichten und zu führen. Sie hat den vom Einstellungsregister erfassten Schienenfahrzeugen einen alphanumerischen Code zuzuweisen. Diese Schienenfahrzeuge sind von Eisenbahnverkehrsunternehmen und sonstigen Unternehmen, die solche Schienenfahrzeuge für den Verkehr zur Verfügung stellen, zur Erfassung im Einstellungsregister und zur Zuweisung eines alphanumerischen Codes anzumelden.

Stand vor dem 27.12.2011

In Kraft vom 01.07.2007 bis 27.12.2011
Die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH hat für die Erfassung aller in Betrieb genommenen, unter den 8§ 123a EisbG (weggefallen) seit 28.12.2011 weggefallen. Teil fallenden Schienenfahrzeuge ein Einstellungsregister zu errichten und zu führen. Sie hat den vom Einstellungsregister erfassten Schienenfahrzeugen einen alphanumerischen Code zuzuweisen. Diese Schienenfahrzeuge sind von Eisenbahnverkehrsunternehmen und sonstigen Unternehmen, die solche Schienenfahrzeuge für den Verkehr zur Verfügung stellen, zur Erfassung im Einstellungsregister und zur Zuweisung eines alphanumerischen Codes anzumelden.

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