§ 123 EisbG (weggefallen)

Eisenbahngesetz 1957

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.12.2011 bis 31.12.9999
Die Infrastrukturregister und Schienenfahrzeugregister sind im Internet zu veröffentlichen und im Jahresabstand zu aktualisieren§ 123 EisbG (weggefallen) seit 28.12.2011 weggefallen. Der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH sind unentgeltlich zwei Ausfertigungen dieser Register sowie deren jährliche Aktualisierung vorzulegen. Eine Ausfertigung dieser Register sowie der jährlichen Aktualisierung hat die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH der Europäischen Eisenbahnagentur zu übermitteln.

Stand vor dem 27.12.2011

In Kraft vom 27.07.2006 bis 27.12.2011
Die Infrastrukturregister und Schienenfahrzeugregister sind im Internet zu veröffentlichen und im Jahresabstand zu aktualisieren§ 123 EisbG (weggefallen) seit 28.12.2011 weggefallen. Der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH sind unentgeltlich zwei Ausfertigungen dieser Register sowie deren jährliche Aktualisierung vorzulegen. Eine Ausfertigung dieser Register sowie der jährlichen Aktualisierung hat die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH der Europäischen Eisenbahnagentur zu übermitteln.

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