§ 90b EisbG (weggefallen)

Eisenbahngesetz 1957

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.12.2011 bis 31.12.9999
Unter Erneuerung versteht man umfangreiche Arbeiten zum Ersatz eines Teilsystems oder von Teilen desselben, die nicht zu einer Änderung der Gesamtleistung des Teilsystems führen§ 90b EisbG (weggefallen) seit 28.12.2011 weggefallen.

Stand vor dem 27.12.2011

In Kraft vom 27.07.2006 bis 27.12.2011
Unter Erneuerung versteht man umfangreiche Arbeiten zum Ersatz eines Teilsystems oder von Teilen desselben, die nicht zu einer Änderung der Gesamtleistung des Teilsystems führen§ 90b EisbG (weggefallen) seit 28.12.2011 weggefallen.

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