§ 16d EisbG Überprüfungen

Eisenbahngesetz 1957

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.11.2015 bis 31.12.9999

§ 15h Abs. 1 und 4 gilt auch für Verkehrskonzessionen.

Stand vor dem 26.11.2015

In Kraft vom 27.07.2006 bis 26.11.2015

§ 15h Abs. 1 und 4 gilt auch für Verkehrskonzessionen.

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