§ 179 B-KUVG

Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.1998 bis 31.12.9999

§ 179. § 1 Abs. 1 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 297/1995 tritt mit 1. Mai 1995 in Kraft.

(BGBl. Nr. 297/1995, Art. XVIb Z. 2) - 5. 5. 1995.

Stand vor dem 31.07.1998

In Kraft vom 05.05.1995 bis 31.07.1998

§ 179. § 1 Abs. 1 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 297/1995 tritt mit 1. Mai 1995 in Kraft.

(BGBl. Nr. 297/1995, Art. XVIb Z. 2) - 5. 5. 1995.

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