§ 179 B-KUVG

Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.1998 bis 31.12.9999
§ 179.Paragraph 179,

§ 1 Abs. 1 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 297/1995 tritt mit 1. Mai 1995 in Kraft. Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 297 aus 1995, tritt mit 1. Mai 1995 in Kraft.

Stand vor dem 31.07.1998

In Kraft vom 05.05.1995 bis 31.07.1998
§ 179.Paragraph 179,

§ 1 Abs. 1 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 297/1995 tritt mit 1. Mai 1995 in Kraft. Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 297 aus 1995, tritt mit 1. Mai 1995 in Kraft.

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