§ 130 B-KUVG

Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999

Die Verwaltung der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden kurz: „Versicherungsanstalt“) obliegt den Verwaltungskörpern. Die Verwaltungskörper sind:

1.

der VorstandVerwaltungsrat,

2.

die Generalversammlung,Hauptversammlung und

3. die Kontrollversammlung und

43.

die Landesstellenausschüsse am Sitz der Landesstellen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 12.01.1994 bis 31.12.2019

Die Verwaltung der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden kurz: „Versicherungsanstalt“) obliegt den Verwaltungskörpern. Die Verwaltungskörper sind:

1.

der VorstandVerwaltungsrat,

2.

die Generalversammlung,Hauptversammlung und

3. die Kontrollversammlung und

43.

die Landesstellenausschüsse am Sitz der Landesstellen.

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