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Die Verwaltung der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden kurz: „Versicherungsanstalt“) obliegt den Verwaltungskörpern. Die Verwaltungskörper sind:
1. | der | |||||||||
2. | die | |||||||||
| die Landesstellenausschüsse am Sitz der Landesstellen. |
Die Verwaltung der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden kurz: „Versicherungsanstalt“) obliegt den Verwaltungskörpern. Die Verwaltungskörper sind:
1. | der | |||||||||
2. | die | |||||||||
| die Landesstellenausschüsse am Sitz der Landesstellen. |