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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Als Entbindungsbeitrag gebühren für jedes Kind sowie für jede Totgeburt 10 v. H. der Bemessungsgrundlage nach § 79 Abs. 3. Als Entbindungsbeitrag gebühren für jedes Kind sowie für jede Totgeburt 10 v. H. der Bemessungsgrundlage nach Paragraph 79, Absatz 3,
Als Entbindungsbeitrag gebühren für jedes Kind sowie für jede Totgeburt 10 v. H. der Bemessungsgrundlage nach § 79 Abs. 3. Als Entbindungsbeitrag gebühren für jedes Kind sowie für jede Totgeburt 10 v. H. der Bemessungsgrundlage nach Paragraph 79, Absatz 3,