Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Die Höhe des Wertersatzes entspricht dem zweifachen gemeinen Wert des Exemplares, Teiles oder Erzeugnisses im Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung; ist dieser Zeitpunkt nicht feststellbar, so ist der Zeitpunkt der Aufdeckung der strafbaren Handlung maßgebendseit 01.01.2010 weggefallen. Soweit der Wert nicht ermittelt werden kann, ist auf Zahlung eines dem vermutlichen Wert entsprechenden Wertersatzes zu erkennen.
(3) Der Wertersatz fließt dem Bund zu. Die zufließenden Erlöse sind für Belange des Artenschutzes zu verwenden.
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(2) Die Höhe des Wertersatzes entspricht dem zweifachen gemeinen Wert des Exemplares, Teiles oder Erzeugnisses im Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung; ist dieser Zeitpunkt nicht feststellbar, so ist der Zeitpunkt der Aufdeckung der strafbaren Handlung maßgebendseit 01.01.2010 weggefallen. Soweit der Wert nicht ermittelt werden kann, ist auf Zahlung eines dem vermutlichen Wert entsprechenden Wertersatzes zu erkennen.
(3) Der Wertersatz fließt dem Bund zu. Die zufließenden Erlöse sind für Belange des Artenschutzes zu verwenden.